Der EuGH hat mit Urteil vom 7.4.2016 nunmehr bestätigt, dass die Aufnahme der Zentralbank des Iran in die Sanktionsliste der Unterstützer des Iran rechtens war.
Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Central Bank of Iran (Zentralbank des Iran) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 25. März 2015tzung des Iran rechtens war.Das Gericht stellte verwunderlicherweise fest, ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit habe nicht vorgelegen.

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