Unser deutsch – iranischer Fachanwalt und Rechtsanwalt für iranisches Recht verfügt über langjährige Erfahrung als Vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft in Iran/Teheran. Er ist Spezialist für iranisches Recht. Er verfügt als ehemaliges Mitglied der Deutsch-iranischen Auslandshandelskammer in Teheran über einschlägige Arbeitserfahrung vor Ort und steht in engem Kontakt zu Anwälten im Iran, die ausschließlich als Kooperationsanwälte mit Spezialisierungen auf das iranische Recht fungieren.
Rechtsanwalt Hechmat ist aufgrund seiner Fachkenntnisse betreffend das iranische Grundstücksrecht, Erbrecht und Familienrecht als Anwalt im Iran und in deutschland tätig und vertritt sensible Mandate von in Deutschland ansäßigen Mandanten vor Ort im Iran seit über 15 Jahren. Insbesondere widmet er sich hier auch dem Bereich des Aufenthaltsechts und Visa für Deutschland. Darüber hinaus ist unser Spezialist für iranisches Recht, Rechtsanwalt Hechmat, ehrenamtlicher Geschäftsführer des mehrfach mit dem “Herrmann-Schmidt-Preis” ausgezeichneten Instituts zur Förderung von Bildung und Integration (“INBI”) in Mainz. Seine Unterstützung des Instituts umfasst dort auch den Bereich des Ausländerrechts und des Asylrechts.
Die Rechtsbeziehungen zu dem Iran erfordern eine Spezialisierung im Bereich des internationalen Privatrechts, Spezialkenntnisse betreffend binationale und multilaterale Verträge und der aktuellen Rechtsprechung deutscher Gerichte, wie auch iranischer Gerichte. Das deutsche Recht bzw. das iranische Recht wird dabei von dem jeweiligen Land unterschiedlich behandelt. Das Ergebnis des anwendbaren iranischen Rechts muss unter Berücksichtigung des so genannten „ordre public“ stets überprüft werden. Dies gilt umso mehr bei der Erstellung und Überprüfung von internationalen Verträgen mit Bezug zum iranischen Recht, wie auch im Bereich des iranischen Familienrechts und des iranischen Erbrechts. Prozesstaktisch wägen unsere Fachanwälte im Einzelfall ab, ob die Anrufung iranischer Gerichte oder deutscher Gerichte vorteilhafter für den Mandanten ist. Unsere Rechtsanwaltskanzlei widmet sich diesem Rechtsbereich des iranischen Rechts seit über 43 Jahren. Insbesondere im sensiblen Bereich des internationalen Familienrechts raten wir stets zur Konsultierung eines Spezialisten, der zugleich auch von der Rechtsanwaltskammer als offizieller Fachanwalt zertifiziert sein sollte. Unser Fachanwalt und Spezialist verfügt über 15 Jahre Erfahrung in diesem Bereich und profitiert zusätzlich von den Spezialkenntnissen unserer Kanzlei im Bereich des internationalen Rechts. Bislang sind der Iran und Deutschland in rechtlicher Hinsicht gegenseitig nicht verbürgt. Das führt dazu, dass es immer wieder Anerkennungsprobleme von gerichtlichen Urteilen iranischer Gerichte und deutscher Gerichte gibt. Der Spezialist für iranisches Recht muss im Einzelfall abwägen und prüfen, ob die rechtliche Geltendmachung im Iran oder in Deutschland zweckdienlich ist. Als Fachanwalt für Familienrecht mit zusätzlicher Spezialisierung auf das iranische Recht berät unser Rechtsanwalt die Mandanten vollumfänglich bereits vor der Beauftragung. Der Mandant hat die Möglichkeit eine Chancen Analyse zu erhalten. Da iranische Gerichte und deutsche Gerichte teilweise gleich gelagerte Fälle unterschiedlich behandeln, ist die Beratung in diesem Bereich sehr wichtig. Unter anderem gilt das für die Bereiche der Scheidung, die Morgengabe und sonstige Rechtsgebiete mit Auslandsberührung. Selbstverständlich kommunizieren wir auch in der Sprache Farsi/ persisch.
Unsere Fachanwälte und Anwälte für iranisches Recht beraten Sie in sämtlichen Bereichen betreffend Rechtsbeziehungen zum Iran:
- Beratung in sämtlichen Wirtschafts- und Rechtsangelegenheiten im Iran
- Erstellung von Verträgen unter Berücksichtigung des deutschen und iranischen Rechts
- Vertretung in Schlichtungsverfahren im Iran
- Prozessvertretung im Iran
- Erbschaftsangelegenheiten im Iran und in Deutschland
- Familienrechtsangelegenheiten im Iran
- Morgengabe im Iran
- Grundstücksangelgegenheiten im Iran
- Aufenthaltserlaubnis und Visa nebst Asyl
- und sonstige Rechtsangelegenheiten mit Bezug zum iranischen Recht