+++ Arbeitsrecht +++ Mainzer Feuerwehrmänner zogen vor Gericht, und klagten Ihr Recht in Sachen Arbeitszeitverordnung ein.
Der Dienstplan der Berufsfeuerwehr in Mainz sieht regulär Wochenarbeitszeiten von 52 bis 56 Stunden vor. Es sind aber arbeitsrechtlich maximal 48 Stunden zulässig. Auf dieses Recht pochen nun die Feuerwehrbeamten.
Grund für diesen Umstand ist ein starkes Defizit in der Personalplanung. Zwar werde der Personalstand von derzeit 119 auf 138 ausgebaut. Für eine Einhaltung der 48 Stunden Obergrenze seien jedoch mindestens 143 Feuerwehrmänner notwendig.
Der vom Gericht empfohlene Vergleich wurde nur von einem der drei Feuerwehrmänner angenommen. Die anderen Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Sasan Hechmat, bestanden – Letzten Endes mit Erfolg – auf ihrem Recht.
In dem Urteil vom 19. August wurde beschlossen, dass die Stadt nun eine 48-Stunden-Woche für die Kläger gewährleisten muss, und die Pausenregelung sieht vor, dass Pausen nur noch einsatzbezogen unterbrochen werden dürfen.