Mit der neuen EU-Richtlinie besteht für den Familienrechtsanwalt nunmehr die Möglichkeit im Rahmen der Beratung das Scheidungsverfahren zu beschleunigen, da neben der neuen gesetzlichen Regelung auch die Möglichkeit der Rechtswahl der Beteiligten gegeben ist. Hierzu wurde nunmehr folgende Verordnung errichtet:

Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts

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