Flüchtlinge, die meist gezwungen sind illegal nach Deutschland einzureisen liegen oftmals einen gefälschten Pass am Flughafen vor. Der EuGH hat nunmehr die Sachlage endgültig geklärt:

EuGH, Urteil vom 17.07.2014 – C-481/13
Titel:

Straffreiheit in Bezug auf unrechtmäßige Einreise?
Genfer Flüchtlingskonvention

3Art. 31 („Flüchtlinge, die sich nicht rechtmäßig im Aufnahmeland aufhalten“) der Genfer Flüchtlingskonvention lautet:

„1. Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.

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