In einem ähnlich gelagerten Fall, der Gegenstand der Beauftragung eines Mainzer Rechtsanwalts war hat nunmehr das Bundesverfassungsgericht am 14.06.2014 über den Entzug des Sorgerechts zu entscheiden gehabt bei dem ein Kind in einem Waisenhaus untergebracht werden sollte. Der jeweilige Elternteil wehrte sich gegen eine einstweilige Anordnung, die eine Entziehung von Bereichen der elterlichen Sorge im Bezug zu dem 2012 geborenen Sohn vorsah. Hier stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass der Schutz des Eltern Grundrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG auch dann aufrechterhalten bleibt, wenn ein Elternteil die Trennung von dem Kind auch freiwillig befürwortet hatte und es um die Aufrechterhaltung dieses Zustandes geht. Die Eltern erklärten die Rückführung ihres bereits fremd untergebrachten Kindes. Das Gericht hatte zwar zu prüfen, ob auch eine Gefährdung daraus resultieren könnte, wenn gerade aus der Rückführung eine Gefahr für das Kindeswohl existieren kann. Das Gericht wies darauf hin, dass auch die Tragweite einer Kindeswohlgefährdung dahingehend zu überprüfen sei, ob die Trennung von der Erziehungseinrichtung gleichermaßen sich negativ auf das Kindeswohl auswirken könne. Hier mache es jedoch einen großen Unterschied, ob das Kind von Pflegeeltern oder von einem Waisenhaus wieder zurück geführt werden sollen. Wenn ein Kind in einem Waisenhaus oder einer anderweitigen Einrichtung lebt kommt Stimmbindung Abbruch grundsätzlich geringere Bedeutung zu als bei der Rückführung aus einer Pflegefamilie. Auch wenn die Eltern nicht in der Lage sind dem Erziehungsauftrag eigenständig gerecht zu werden, muss man Ihnen hierbei öffentliche Hilfen gewähren. Das gilt erst recht, wenn nicht die Rückkehr aus einer Pflegefamilie, sondern aus einem Waisenhaus in Rede steht. Nochmals stellte somit das Gericht fest, dass in erster Linie Kinder bei den Eltern bleiben müssen und nur bei einer erheblichen Kindeswohlgefährdung eine in Obhut Name oder Fremdunterbringung Gegenstand der Prüfung sein sollte.Der Rechtsanwalt muss daher stets auf die aktuelle Rechtsprechung Hinweisen und sollte auf jeden Fall mildere Maßnahmen prüfen, bevor es zu einer in Obhut Name durch das Jugendamt oder durch das Gericht kommt.