Nachdem bereits im Jahre 2015 die Beträge in der Düsseldorfer Tabelle angehoben wurden geschieht dies nunmehr ab Januar 2016 erneut. Das bedeutet mehr Geld für die jeweiligen Kinder und ein Anstieg des Kindergeldes zugleich. Zugleich bekommen auch volljährige Kinder mehr Geld. Beispielsweise ist für Studenten die Pauschale von 670 € im Monat nunmehr gestiegen auf 735 € monatlich. Hierin enthalten ist ein Wohnkostenanteil von 300 €. Bei dem Kindesunterhalt kann man den Zahlbetrag ermitteln, indem man den Tabellenbetrag der jeweiligen Altersstufe von 190 € und die entsprechende Einkommensstufe zugrundelegt und sodann das hälftige Kindergeld von 95 € abzieht. Der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe beläuft sich somit bis zum fünften Lebensjahr des Kindes auf 335 €. Zieht man von diesem Betrag die Hälfte des Kindergeldes i.H.v. 95 € ab ergibt dies den Zahlbetrag i.H.v. 240 € monatlich.

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